Die meldepflichtigen Ereignisse sind unterschiedlichen Kategorien
zugeordnet, die sich wie folgt zusammenfassend charakterisieren lassen:
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Kategorie S
(Sofortmeldung - Meldefrist: unverzüglich)
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Der Kategorie S sind solche Ereignisse zuzuordnen, die der Aufsichtsbehörde sofort gemeldet
werden müssen, damit sie gegebenenfalls in kürzester Frist Prüfungen einleiten oder Maßnahmen
veranlassen kann. Hierunter fallen auch Ereignisse, die akute sicherheitstechnische Mängel aufzeigen.
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Kategorie E
(Eilmeldung - Meldefrist: innerhalb von 24 Stunden)
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Der Kategorie E sind solche Ereignisse zuzuordnen, die zwar keine Sofortmaßnahmen
der Aufsichtsbehörde verlangen, deren Ursache aber aus Sicherheitsgründen geklärt
und in angemessener Frist behoben werden muß. Dies sind z.B. Ereignisse, die
sicherheitstechnisch potentiell - aber nicht unmittelbar - signifikant sind
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Kategorie N
(Normalmeldung - Meldefrist: innerhalb von 5 Tagen)
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Der Kategorie N sind Ereignisse von untergeordneter sicherheitstechnischer Bedeutung
zuzuordnen. Diese Ereignisse gehen im allgemeinen nur wenig über routinemäßige
betriebstechnische Ereignisse hinaus. Sie werden erfaßt und ausgewertet, um eventuelle
Schwachstellen bereits im Vorfeld zu erkennen.
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Kategorie V
(Vor Beladung des Reaktors mit Brennelementen - Meldefrist: innerhalb von10 Tagen)
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Der Kategorie V sind alle meldepflichtigen Ereignisse während der Errichtung eines
Kernkraftwerkes zuzuordnen, über die die Aufsichtsbehörde im Hinblick auf den späteren
sicheren Betrieb der Anlage informiert werden muß.
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